Sabine Elender
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Das Grundgesetz

Hier der Link zur Urform:
Das Grundgesetz vom 23.Mai 1949   für die Bundesrepublik Deutschland, beschlossen vom parlamentarischen Rat in Bonn am 8. Mai 1949


Gedanken von mir zu einzelnen Paragrafen:

Artikel 14:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.



Unser Garten ist Eigentum. Mir ist wichtig, dass er so viel Leben beinhaltet, wie möglich ist, und das unter natürlichen (ohne Düngung oder Unkrautvernichter) Gegebenheiten.

Meine eigenen Werte, wie z.B. die Wichtigkeit, die ich auf unsere Umwelt lege, hat mich bei der Auswahl der Gehölze beeinflusst. Ich bevorzuge heimische Gehölze und Stauden, die auch ohne viel Pflege Wachstumsfreude zeigen.

Im Winter und Frühling blühen als erste Gehölze Frühlingsschneeball (Viburnum bodnatense) -- manchmal ein zweites Mal im Herbst, die Zaubernuss (Hamamelis mollis) und der Federbuschstrauch (Fothergilla major).

Im Sommer summt und brummt es durch , verschiedene Spierenarten (Spiraea) und den im Wasser stehenden Blutweiderich (Lythrum salicaria). Es sieht ansprechend aus und nährt viele Insekten.

Der Star des Herbstes ist der Kuchenbaum (Cercidiphyllum), in dessen Blättern sich die Dompfaffen wohl fühlen. Die großen Pflanzflächen lassen wir ganz unberührt und werden belohnt durch den Winterschlaf von Igel und Co.

In unserem Teich schwimmen Molche statt Kois und zahlreiche Libellenarten laichen jedes Jahr.


Diese Schönheit ist etwas für uns alle. Und hier Werbung in eigener Sache: Unser Garten